Ihr erster Besuch in unserer Praxis für Naturheilverfahren
Damit sich Ihr erster Besuch in unserer naturheilkundlichen Praxis für Sie so einfach und angenehm wie möglich gestaltet, erhalten Sie auf unseren Seiten einige wichtige Informationen. Den Anamnese- und Befundbogen können Sie im Downloadbereich ausdrucken, ausfüllen und zu Ihrem ersten Termin mitbringen. Dadurch bleibt mehr Zeit für Ihre Behandlung.
Gerne können wir den Anamnesebogen gemeinsam durchsprechen.
Wir freuen uns, wenn Sie bei Ihrem ersten Termin Kopien von ärztlichen Befunden sowie Therapie/Medikamentenliste mitbringen.
Der erste Termin kann bis zu 1,5 Stunden dauern, jeder weiterer Termin ist abhängig von der Diagnose und dem Behandlungsplan.
Mit wieviel Terminen muß ich rechnen?
Dies hängt naturgemäß sehr vom Einzelfall ab. Eine Einschätzung der Anzahl von möglichen Folgeterminen ist in der Regel nach dem ersten Termin möglich. Bitte bedenken Sie, das die Behandlung chronischer Defizite länger dauern kann, als eine akute Erkrankung.
Was ist nach einer Behandlung zu beachten?
Im Anschluß an eine Behandlung sollten Sie wenn möglich Ruhe einplanen.
Generell gilt die Regel: ein gemütlicher Spaziergang ist immer gut, Kraftsport oder gezieltes Ausdauertraining erst am folgenden Tag. Trinken Sie für den Rest des Tages viel Flüssigkeit, idealerweise Wasser. Es wurde viel im Gewebe gearbeitet, der innere Arzt ist angeregt Heilungsimpulse zu setzen und Giftstoffe auszuscheiden. Dafür ist die Lösung in reichlich Wasser empfehlenswert.
Wie finde ich meinen Therapeuten?
Nachdem es einen Graubereich bei der Ausbildung der Heilpraktiker gibt, sollten Sie sich gut informieren. Der Berufsstand Heilpraktiker sollte klar erkennbar sein. Keine Einschränkung, wie: Tierheilpraktiker, Heilpraktiker für Psychotherapie, Heilpraktiker (Physiotherapie), Auch der Name: "Heilpraxis" kann den irrigen Schluss zulassen, das fälschlicherweise ein Heilpraktiker der Praxisinhaber ist.
Für den Bereich Osteopathie gilt: In Deutschland dürfen seit 2016 nur Ärzte und Heilpraktiker die Osteopathie ausüben. Physiotherapeuten müssen die Heilpraktikerprüfung ablegen.
Verbandszugehörigkeit - nicht zwingend - aber sinnvoll und bei Rezepten für Osteopathie eine weitere Voraussetzung für eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
C1-Praxen, Atlastherapie, Therapie nach Liebscher & Bracht etc. sind lediglich Teilbereiche aus der Osteopathie. Auch hier gilt zu prüfen, ob der Inhaber Heilpraktiker nach deutschem Recht ist.