Informationen über das Berufsbild des Heilpraktikers, die Berufs- und die Gebührenordnung, sowie manch anderes Wissenswertes finden Sie hier:
http://www.ddh-online.de (Die Deutschen Heilpraktikerverbände DDH)
Gesetzlich Krankenversicherte (GKV)
erhalten nur in begründeten Ausnahmefällen (zB Osteopathie) einen Zuschuss zu Heilpraktikerleistungen. Bitte erkundigien Sie sich für die aktuellen Konditionen bei Ihrer Krankenkasse. Hilfreich ist es, eine Private Zusatzversicherung abzuschließen.
Privat Krankenversicherte
Die Behandlungskosten sind bar nach der Behandlung in der Praxis zu entrichten.
Abgerechnet wird hier nach dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
PKV und/oder Beihilfe erstatten evtl nur teilweise die Rechnung. Hier gibt es Unterschiede - Erstattungseinschränkungen, abhängig von Ihrem gewählten Versicherungstarif.
Die von mir erstellte Rechnung ist immer in voller Höhe zu entrichten und zwar unabhängig von der Erstattung durch die Beihilfe oder PKV. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung.
Selbstzahler
Die Behandlungskosten sind bar nach der Behandlung in der Praxis zu entrichten und richten sich nach der Art und Dauer der Behandlung, die bei Ihnen zur Anwendung kommt.
Tipp:
Die Kosten für Heilpraktiker können in manchen Fällen als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt angegeben werden. Bitte fragen Sie hierzu den Steuerberater Ihres Vertrauens.